
Rechtsvorschriften anpassen

Die Forderung nach einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf ein Niveau zwischen 14 und 15 Euro steht in Zusammenhang mit den Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie. Diese gibt Mitgliedstaaten vor, bei der Bewertung der Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne Referenzwerte zugrunde zu legen. Ein Niveau zwischen 14 und 15 Euro entspricht dabei dem Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns bezogen auf das Jahr 2026.

Ich halte es für richtig, dass es auch während lange andauernder Erkrankungen einen Urlaubsanspruch gibt.



MI ist absolut bestrebt, eine Lösung für den Kauf, die Miete oder das private Leasing eines Fahrrads zu schaffen und befindet sich diesbezüglich weiterhin in Abstimmung mit den anderen beteiligten Ressorts der Bundesregierung.