

Auch Rentnerinnen und Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente einen Angehörigen pflegen, können ihre Rente erhöhen.

Die Bundestagsseite, auf die Sie sich beziehen, stellt den Rechtsstand von 2007 dar. Zum 1. Januar 2008 hat die damalige Große Koalition eine Änderung der Altersversorgung der Abgeordneten beschlossen.

In den Verhandlungen haben wir erreicht, dass finanzielle Risiken für die gesetzliche Krankenversicherung nahezu ausgeschlossen bleiben. Die Regelung zur Vertraulichkeit wird nach zwei Jahren evaluiert und läuft Mitte 2028 aus.

Gutachten des IStGH haben lediglich eine beratende Funktion

Aktuell wird die Thematik von den zuständigen Kolleginnen und Kollegen im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetz im parlamentarischen Verfahren bearbeitet.