
Mit Israel verbindet die Bundesrepublik Deutschland eine fortgesetzte Sicherheitspartnerschaft. Die Bundesregierung nutzt alle Wege, um im Rahmen des gelten humanitären Völkerrechts Israels Selbstverteidigung zu stärken. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte, sowohl Kriegswaffen als auch sonstige Rüstungsgüter, entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben.

Wir haben schon sehr früh im Verfahren zum Bürokratieentlastungsgesetz IV darauf aufmerksam gemacht, dass die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ein Problem darstellt, insbesondere für die Aufklärung von Steuerbetrugsfällen wie Cum-Ex und Cum-Cum.

Das BEG IV enthält viele sinnvolle Entlastungen, wie den Wegfall bürokratischer Meldepflichten für Hotels oder Vereinfachungen bei Steuerbescheiden. Leider wurden dabei auch Regelungen beschlossen, die aus unserer Sicht problematisch sind. Als Teil der Regierungskoalition mussten wir einen Kompromiss eingehen, aber wir haben versucht, das Schlimmste zu verhindern und die negativen Folgen zu minimieren.


Es ist uns dennoch in den Verhandlungen gelungen, im Hinblick auf die Aufbewahrungsfristen Schlimmeres zu verhindern und Verbesserungen zu erzielen.

Es darf keinen Freifahrtschein für Milliardengeschäfte und kriminelle Machenschaften geben.