
Ich plädiere darauf, dieses wichtige Thema in der nächsten Legislaturperiode noch einmal aufzugreifen und dann mit der nötigen Sorgfalt zu diskutieren und zu entscheiden

Die Regelung von §218 ist eine sensible Gewissensfrage, die ich nicht zum Wahlkampfthema mache

Eine Reform des Abtreibungsrechts sollte zügig nach der Bundestagswahl erfolgen. Diese komplexe Debatte gehört aber nicht in die Wahlkampfzeit.

Bereits in der Vergangenheit habe ich mich klar für die Abschaffung des § 218 StGB ausgesprochen, da ich der Überzeugung bin, dass Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden sollten.

Eine moderne Gesellschaft, die sich den Werten von Freiheit und Selbstbestimmung verpflichtet fühlt, muss bereit sein, eine sachliche Debatte über die Reform des § 218 StGB zu führen