
Ich wünsche mir eine ausführliche, fraktionsübergreifende Debatte im Deutschen Bundestag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch sollte nicht länger im Strafgesetzbuch geregelt werden.

Der Bundestag hat gute Erfahrungen damit gemacht, über medizinethische Fragen in fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen zu diskutieren, bei welchen jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter frei nach dem eigenen Gewissen entscheiden sollte. Deshalb plädiere ich dafür, alle Perspektiven gründlich zu beleuchten und diese wichtige Debatte in der nächsten Legislaturperiode mit der notwendigen Sorgfalt erneut aufzugreifen.

Als freie Demokratin halte ich es jedoch für wichtig, dass wir in der nächsten Wahlperiode an einer Abschaffung von § 218 arbeiten.

Zum Paragraphen 218 kann ich Ihnen mitteilen, dass ich mich mit aller Kraft für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen einsetze. Ich tue dies innerhalb und außerhalb der FDP, da es für mich ein klassisches Freiheitsthema ist.

Ich bin der Ansicht, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nicht länger im Strafgesetzbuch geregelt werden sollten.