Bundestag - Fragen & Antworten

Foto lächelnd mit rotem Hintergrund
Antwort von Nadine Heselhaus
SPD
• 18.12.2024

Die elektronische Patientenakte (ePA) unterscheidet sich hierin nicht von einer analogen Patientenakte, wie sie bereits heute millionenfach in Krankenhäusern und Arztpraxen im Einklang mit der DSGVO zu Dokumentationszwecken geführt wird.

Portrait von Katharina Dröge
Antwort von Katharina Dröge
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 16.12.2024

Die elektronische Patientenakte wird automatisch angelegt, bleibt aber freiwillig. Versicherte können Widerspruch einlegen und den Zugriff auf Daten verweigern.

Portrait von Sven Lehmann
Antwort von Sven Lehmann
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 18.12.2024

Das Fehlen von gesundheitlichen Informationen kann darüber hinaus jedoch zu negativen Konsequenzen für weiterführende Behandlungen führen.

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