Frage von Philipp T. • 09.12.2024
Frage von Felix H. • 09.12.2024
Antwort 18.12.2024 von Nadine Heselhaus SPD
Die elektronische Patientenakte (ePA) unterscheidet sich hierin nicht von einer analogen Patientenakte, wie sie bereits heute millionenfach in Krankenhäusern und Arztpraxen im Einklang mit der DSGVO zu Dokumentationszwecken geführt wird.
Frage von Felix H. • 09.12.2024
Frage von Felix H. • 09.12.2024
Frage von Felix H. • 09.12.2024
Antwort 16.12.2024 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die elektronische Patientenakte wird automatisch angelegt, bleibt aber freiwillig. Versicherte können Widerspruch einlegen und den Zugriff auf Daten verweigern.
Frage von Felix H. • 09.12.2024
Antwort 18.12.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Fehlen von gesundheitlichen Informationen kann darüber hinaus jedoch zu negativen Konsequenzen für weiterführende Behandlungen führen.
