Frage von Philipp T. • 09.12.2024

Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frage von Felix H. • 09.12.2024

Antwort von Nadine Heselhaus SPD • 18.12.2024
Die elektronische Patientenakte (ePA) unterscheidet sich hierin nicht von einer analogen Patientenakte, wie sie bereits heute millionenfach in Krankenhäusern und Arztpraxen im Einklang mit der DSGVO zu Dokumentationszwecken geführt wird.
Frage von Felix H. • 09.12.2024

Antwort von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 16.12.2024
Die elektronische Patientenakte wird automatisch angelegt, bleibt aber freiwillig. Versicherte können Widerspruch einlegen und den Zugriff auf Daten verweigern.
Frage von Felix H. • 09.12.2024

Antwort ausstehend von Felix Banaszak BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frage von Felix H. • 09.12.2024

Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frage von Felix H. • 09.12.2024

Antwort von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 18.12.2024
Das Fehlen von gesundheitlichen Informationen kann darüber hinaus jedoch zu negativen Konsequenzen für weiterführende Behandlungen führen.