Frage von Chris M. • 24.03.2024

Antwort von Michael Schrodi SPD • 02.04.2024
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht.
Frage von Chris M. • 24.03.2024

Antwort von Albrecht Glaser AfD • 09.04.2024
Bestätigung Ihrer Erkenntnisse
Frage von Chris M. • 24.03.2024

Antwort von Carsten Brodesser CDU • 31.01.2025
Die Verlustverrechnungsbeschränkungen sind dann auf alle offenen Fälle nicht mehr anwendbar.
Frage von Chris M. • 24.03.2024

Antwort von Matthias Hauer CDU • 16.05.2024
Die Union spricht sich gegen die Nichtberücksichtigung von Verlusten aus und hat in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner entsprechend argumentiert.
Frage von Chris M. • 24.03.2024
Antwort von Kay Gottschalk AfD • 12.04.2024
Die neue Regelung der Verlustverrechnungsbeschränkung ist seit dem 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Den Finanzinstituten wurde eine verlängerte Umsetzungsfrist eingeräumt, wonach eine Umsetzung erst bis zum 1. Januar 2022 erfolgen muss.
Frage von Chris M. • 24.03.2024

Antwort von Markus Herbrand FDP • 03.04.2024
Vielen Dank für Ihre beiden Fragen, die ich aber leider nicht beantworten kann, da sich das tatsächlich meiner Kenntnis entzieht