
Das Grundgesetz bestimmt in Art. 48 Abs. 3 Satz 1, dass Abgeordnete Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.

Ich halte einen eigenständigen Schutzanspruch des gewaltbetroffenen Elternteils (meist der Frau) für den Gewaltschutz für zwingend erforderlich.

Ich kann Ihnen sagen, dass ich mich seit Beginn meiner Legislaturperiode intensiv als zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion zum Thema "Gewalt gegen Frauen" im Rechtsausschuss mit dieser Frage auseinandersetze.

Ich selbst habe meine Beteiligungen detailliert offen gelegt. Anders als vor meiner Abgeordnetentätigkeit nehme ich nicht an Investitionsentscheidungen teil.

Die Formulierung wurde schon von vielen Personen des öffentlichen Lebens verwendet.

Die in diesem Jahr vergleichsweise starke Erhöhung der Diäten um 6 Prozent geht auf die ebenfalls starken Lohnerhöhungen zurück – die unter anderem auf die in den letzten Jahren gestiegenen Inflationsraten zurückzuführen sind