
Viele Punkte, die wir im Koalitionsvertrag im Bereich Tierschutz vereinbart haben, sind bereits jetzt im Gesetzesentwurf aufgegriffen worden.

Ich setze mich für ein Tierschutzgesetz ein, das Tierwohl verbessert, praxistauglich ist und keine unfairen Wettbewerbsnachteile für Betriebe schafft.
Leider haben es nicht alle Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag in den Gesetzesentwurf geschafft. Die Einschränkung von Lebendtiertransporten in Drittländer auf tierschutzgerechte Routen oder die Schließung von Lücken in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sowie eine Reduktionsstrategie für Tierversuche und die Stärkung der Forschung zu deren Alternativen finden sich beispielsweise nicht im aktuellen Gesetzentwurf wieder.

Bis auf wenige Änderungen (z.B. Verbot von Legebatterien und Kükentöten) hat es bisher nur überschaubare gesetzliche Fortschritte gegeben - zu denen die damalige Bundesregierung unter Schwarz-Rot durch Urteile u.a. des Bundesverwaltungsgerichts gezwungen war. Tierschutz blieb als Stückwerk bisher auf der Strecke. Auch Landwirt*innen und Vollzugsbehörden bietet die aktuelle Rechtssetzung nicht ausreichend Planungs- und Rechtssicherheit.


Unser Ziel ist es, ein Gesetz zu verabschieden, das den Tierschutz in Deutschland verbessert, ohne die Existenzgrundlage der Tierhalter zu gefährden