
Die Verhandler:innen der SPD-Bundestagsfraktion werden bei den Beratungen des Gesetzentwurfes im September auch die von Ihnen angesprochenen Punkte aufgreifen und sich dafür einsetzen, möglichst viele davon gegenüber unseren Koalitionspartnern durchzusetzen.

Insbesondere braucht es auch einen verbesserten Vollzug des Qualzuchtverbots durch die Bundesländer. Dafür soll das Gesetz die Voraussetzungen schaffen.


Das Gesetz sieht bereits gute Regelungen vor. In der laufenden parlamentarischen Debatte setzen wir uns für weitere Änderungen ein.

Ziel ist es, Tiere konsequenter vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu schützen. Der Gesetzentwurf beinhaltet das grundsätzliche Ende der Anbindehaltung, Maßnahmen, um die Qualzucht in Deutschland weiter einzudämmen oder beispielsweise eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen, damit Behörden systemische Mängel im Schlachtprozess aufdecken können.

Mit der bevorstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes verfolgen wir das ambitionierteste und umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben der letzten Jahrzehnte.