
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen!

vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihren Unmut gut verstehen, Sie haben aber sicher Verständnis dafür, dass ich mich zum Abstimmungsprozess zum Gesetzentwurf für eine amtsangemessene Alimentation innerhalb der Bundesregierung an dieser Stelle nicht äußern möchte.

Dass die dem Bundesrat zugeleitete Novelle des Tierschutzgesetzes der Bundesregierung hier allerdings noch nicht ausgereift ist, wird durch die Stellungnahme des Bundesrats unterstrichen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es aus meiner Sicht daher zu früh, auf Ihre Fragen im Detail zu antworten.

Das Ende der Ampel-Koalition bedeutet leider auch das Ende für die Novellierung des TierschG. Wir kämpfen aber weiter für die konsequente Umsetzung.

Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes muss die Anbindehaltung in absehbarer Zeit besseren Haltungsformen weichen.
