
Das Bundeskabinett hat mit der Novelle des Tierschutzgesetzes nun auch eine der umfangreichsten Reformen des Tierschutzrechts in Deutschland seit über 20 Jahren beschlossen


Für die Bestimmung der Vornamen nach § 2 Abs. 3 SВGG sind die für die Anzahl der Vornamen allgemein gültigen Grundsätze anzuwenden. Dies bedeutet eine Höchstgrenze von maximal fünf Vornamen. Innerhalb dieses Rahmens kann die Anzahl der Vornamen im Zuge der Erklärung nach § 2 SBGG verändert (d. h. erhöht oder verringert) werden.

Der im Mai vom Kabinett beschlossene Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes ist das ambitionierteste und umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben der vergangenen Jahrzehnte.

Soweit nach den Verhaltensregeln für Abgeordnete eine Veröffentlichungspflicht gegeben ist, werden Angaben auf der Abgeordnetenseite des Bundestages angezeigt.

Aus Sicht der CDU/CSU hat Deutschland eines der besten Tierschutzgesetze der Welt.