
Der von Ihnen angesprochene Punkt, dass Handwerksbetriebe, die außerhalb des Kreises ansässig sind, eine höhere Gebühr entrichten müssen, könnte in der Tat einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darstellen

Daher freue ich mich besonders, Ihnen hiermit jetzt offiziell mitteilen zu können, dass durch das beschlossenen Gesetz die Umsatzsteuerbefreiung für Musikschulen bestehen bleibt und sich auch am Verfahren nichts ändern wird.

als Mitglied der Parlamentsgruppe Mitte-Deutschland-Verbindung im Bundestag hat der vollumfängliche Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung bis 2030 für mich höchste Priorität.

Denn es ist Zeit für ein modernes Tierschutzgesetz, das Tiere wirklich schützt.
Ich empfehle Ihnen daher eine rechtliche Beratung, die ich Ihnen nicht geben darf.