Reform des Nachrichtendienstrechts

Namentlich abgestimmt wurde über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Die Reform war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 28. September 2022 urteilte, dass die Übermittlung personenbezogener Daten durch Nachrichtendienste an Polizeien und Staatsanwaltschaften stärker reglementiert werden müsse. Mit dem neuen Gesetzentwurf wird nun vor allem der Rahmen enger gefasst, wann das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Erkenntnisse an die Polizei oder andere Behörden weitergeben und dort vor extremistischen Gefahren warnen darf.

Der Ausschuss für Inneres und Heimat empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfes zur Anpassung des Nachrichtendienstrechts.

Der Gesetzentwurf wurde mit 379 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten 261 Abgeordnete, es gab eine Enthaltung. Neben den Regierungsfraktionen stimmte Kerstin Vieregge von der CDU/CSU-Fraktion für den Gesetzentwurf.

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Dafür gestimmt
379
Dagegen gestimmt
261
Enthalten
1
Nicht beteiligt
95
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.