
(...) Das Grundgesetz (GG) enthält zwar keine Norm, die Koalitionsverträge ausdrücklich vorsieht – allerdings auch keine, die sie ausschließt. (...) Daher erklären die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag lediglich ihre Absicht, im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung ihren Einfluss geltend zu machen. (...)

(...) Juli 2018 über das Portal Abgeordnetenwatch zum Thema "Schulsystem". Schulpolitik und somit auch die Frage nach dem Schulsystem liegt in der Zuständigkeit des Landes. Daher würde ich Ihnen empfehlen, Ihre Anfrage an Ihren örtlichen Landtagsabgeordneten Lasse Weritz weiterzugeben. (...)

(...) wollen Sie bestreiten, dass Russland zum ersten Mal nach dem zweiten Weltkrieg auf der Krim eine Grenze mit militärischen Mitteln verschoben hat? Wollen Sie bestreiten, dass der Bürgerkrieg in der Ostukraine ohne Russland so nicht möglich wäre? (...)

(...) Richtig ist, dass bereits die vorangegangene Große Koalition den Verteidigungshaushalt für 2017 erhöht und als Ziel ausgegeben hatte, bis 2020 insgesamt 10,2 Milliarden Euro zusätzlich dafür bereit zu stellen. Das halte ich für vertretbar und ist Beleg dafür, dass wir auch in den kommenden Jahren der Bundeswehr jene Ausrüstung geben wollen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Was die SPD nicht will, ist eine Aufrüstung um jeden Preis, nur um irgendwelche Quoten zu erfüllen. (...)

(...) Deswegen soll die Verbesserung bei den Kindererziehungszeiten allen Müttern und Vätern zugutekommen, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben. Die Anerkennung von insgesamt drei Jahren Kindererziehungszeit für alle vor 1992 geborenen Kinder würde die Kosten für diese Maßnahme verdoppeln. Dies kann nicht außer Acht gelassen werden, denn bei der Finanzierung müssen immer auch die Interessen zukünftiger Generationen berücksichtigt werden. (...)

(...) Bezüglich des von Ihnen angesprochenen Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes möchte ich gerne darauf hinweisen, dass der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweist, dass die Faktenlage in der Konfliktsituation in Syrien äußerst unübersichtlich ist und daher die Frage nach der Völkerrechtskonformität aller beteiligten Akteure nicht abschließend geklärt werden kann. (...)