
(...) Obwohl die Freiwilligkeit der Impfentscheidung selbst unberührt bleibt, folgt aus der Vorgabe, dass bestimmte Personen einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern aufweisen müssen, ein mittelbarer Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG). Der Eingriff ist jedoch durch die damit verfolgten öffentlichen Ziele des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt. (...)

(...) Insofern ist die Rechtslage an dieser Stelle aus meiner Sicht ausreichend. (...)

(...) In den Medien häufig diskutiert wird der Vorschlag einer Gruppe von Abgeordneten um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der eine „doppelte Widerspruchslösung“ etablieren möchte. Die Idee geht davon aus, dass jeder Bürger Organspender ist, es sei denn, er widerspricht ausdrücklich. (...)

(...) Ein Vorschlag in der aktuellen Debatte ist die Widerspruchsregelung. Abgeordnete, auch aus unserer Fraktion, lehnen diese Regelung als zu starken Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht ab. (...)

(...) Die von Ihnen vorgeschlagene Bevorzugung von Menschen mit der Bereitschaft zur Organspende bei der Vergabe von Spendeorganen halte ich ebenfalls für sinnvoll, glaube aber, dass dies zurzeit ein erheblicher, bürokratischer Aufwand wäre. Voraussetzung hierfür wäre letztlich eine Spenderdatenbank. Eine solche existiert bislang noch nicht, ich halte deren Einrichtung aber für dringend geboten. (...)

(...) Die Widerspruchslösung ist aus meiner Sicht eine Regelung, die gut in unsere Zeit passt. (...)