
(...) Zukünftig soll eine Vermutungsregel dafür sorgen, dass die Angehörigen grundsätzlich nicht mehr herangezogen werden. Nur in Ausnahmefällen, in denen der Träger ein Einkommen über der Schwelle vermutet, muss zukünftig das Einkommen offengelegt werden. (...)

(...) korrekt, das Vermögen ist nicht relevant, da es um die Unterhaltsverpflichtung geht - diese geht immer vom Einkommen aus. (...)

(...) Bisher gilt die sogenannte 100.000 Euro-Grenze ausschließlich für Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Die bestehende Regelung wird mit dem Gesetz auf das gesamte SGB XII ausgeweitet. (...)

(...) die Mitglieder der Ethikkommission arbeiten ehrenamtlich. Wir erhalten für die Sitzungen lediglich eine Aufwendungspauschale. (...)

