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Matthias Zimmer
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Frage von Anke J. •

Frage an Matthias Zimmer von Anke J. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Dr. Zimmer,

im geplanten Angehörigenentlastungsgesetz ist eine Einkommensgrenze von 100.000 Euro vorgesehen.
Gelesen habe ich nur von der Einkommensgrenze. Dabei wird aber nicht erwähnt wie es mit dem Vermögen der Kinder beim Elterunterhalt geregelt werden soll. Ist das Vermögen dann nicht mehr relevant für die Unterhaltspflicht der Kinder an Eltern? Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen.

Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau J.,

korrekt, das Vermögen ist nicht relevant, da es um die Unterhaltsverpflichtung geht - diese geht immer vom Einkommen aus.

Freundliche Grüße
Matthias Zimmer