
(...) Die Berichterstattung für den Verkehrsetat habe ich nicht inne. Auch bin ich kein Fachmann für Verkehrspolitik. Daher muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich keinen Zugang zu den von Ihnen angefragten Dokumenten habe. (...)

(...) Die jetzige Lösung ist ein Kompromiss mit unserem Koalitionspartner SPD, der in den Verhandlungen gefunden werden konnte: die Verluste werden anerkannt, aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Damit wollten wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust durch beispielsweise einen Forderungsausfall komplett nicht geltend machen zu können. Denn wir als Union sprechen uns nach wie vor gegen die Nichtberücksichtigung von Verlusten im Rahmen des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EStG aus. (...)
(...) Es ist gemeinsames Ziel der Koalitionsfraktionen, dass durch die Berücksichtigung zusätzlicher Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen keine neuen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden. Daher werden die Regelungen nach Ablauf von zwei Jahren seit ihrem Inkrafttreten evaluiert.“ (...)

(...) Für die eigene Informationsgewinnung würde ich zu seriöseren Quellen raten. Die in dem Beitrag aufgestellten Behauptungen halten meines Erachtens einer inhaltlichen Überprüfung nicht stand, die skizzierten Folgen der Gesetzesänderungen drohen meines Erachtens explizit nicht. Hierzu finden Sie schon in den Kommentaren unter dem Artikel einige Anmerkungen und Links zu weiterführenden, fachlich sehr viel fundierteren Informationen, auf die ich Sie an dieser Stelle verweisen möchte. (...)

(...) vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Verlustverrechnung bei Termingeschäften (§ 20 Abs. 6 EstG)“ über Abgeordnetenwatch. (...)

(...) Es ist gemeinsames Ziel der Koalitionsfraktionen, dass durch die Berücksichtigung zusätzlicher Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen keine neuen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden. Daher werden die Regelungen nach Ablauf von zwei Jahren seit ihrem Inkrafttreten evaluiert.“ (...)