
Die gesundheitlichen Folgen von Strahlenbelastung werden regelmäßig wissenschaftlich untersucht. Da es um den gesundheitlichen Schutz geht, werden jegliche Hinweise ernst genommen und in enger Kooperation zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – hier liegt die Federführung – geprüft. Das Bundesamt für Strahlenschutz, welches im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit liegt, bündelt Kompetenzen im Bereich des Strahlenschutzes. Ausführliche Informationen zur Wirkung der von Ihnen angesprochenen, hochfrequenten Strahlung, finden Sie auf den jeweiligen Websites und unter den folgenden Links:

(...) Die Grüne Bundestagsfraktion hat sich in einem eigenen Antrag "Breitband für alle - Digitale Infrastruktur flächendeckend ausbauen" (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/053/1905306.pdf) beschäftigt. (...)

(...) Dass in anderen Ländern Europas teilweise deutlich niedrigere Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung gelten, ist für uns ein Hinweis darauf, dass die Bundesregierung das Vorsorgeprinzip nicht so konsequent anwendet, wie es andere Staaten tun. (...)
(...) All dies gilt im Grundsatz auch für 5G, sofern die Grenzwerte eingehalten werden. Aus alledem ergibt sich, dass schädliche Auswirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder unterhalb der Grenzwerte auf die menschliche Gesundheit nicht zu befürchten sind. (...)

(...) Das Kabinett hat die Grundrente am 19. Februar 2020 auf den Weg gebracht. Ich freue mich, dass wir uns nach langen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner CDU/CSU auf einen Vorschlag einigen konnten und rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner künftig von der Grundrente profitieren werden. (...)

Ich stehe ohne Wenn und Aber hinter dem Unvereinbarkeitsbeschluss. Auf meiner Homepage habe ich mich ausführlich zur Causa Thüringen geäußert:
http://www.marc-henrichmann.de/wp-content/uploads/2020/02/02-12-Berlinfos.pdf