Bundestag - Fragen & Antworten

Portrait von Lothar Binding
Antwort von Lothar Binding
SPD
• 17.04.2020

Noch eine Anmerkung: Mir ist bekannt, dass der Begriff "Zocker" in Kreisen von Tradern nicht beliebt ist. Ich könnte es auch wohlwollender als "Spieler" oder "Glücksritter" formulieren. Die Bedeutung bleibt freilich die gleiche.

Kerstin Griese MdB
Antwort von Kerstin Griese
SPD
• 28.04.2020

(...) selbstverständlich muss der Schutz vor elektromagnetischen Felden in allen diesen Fragen eingehalten werden, und ich gehe davon aus, dass dies auch in Hamburg so geschieht. (...)

Portrait von Dietmar Bartsch
Antwort von Dietmar Bartsch
Die Linke
• 26.02.2020

(...) Im gemeinsamen Anspruch von Gesundheitsschutz und Informationsfreiheit fordern wir, den Ausbau mit Mobilfunktechnologie angemessen zu reglementieren. Wichtig ist dabei das Verständnis, dass weniger Mobilfunkstationen nicht zwingend zu weniger Strahlenbelastung führen, wie man es vielleicht erwarten würde. (...)

Portrait von Daniela Ludwig
Antwort von Daniela Ludwig
CSU
• 03.03.2020

Thematisch bin ich für Ihre sehr spezifische Frage, die die 5G-Einführung an Hamburger Schulen betrifft, jedoch nicht die richtige Ansprechpartnerin. Dies sind entweder die Hamburger Kollegen oder der seit letztem Jahr neue Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Alois Rainer MdB.

Mir persönlich ist bis heute nicht bekannt, dass eine Gesundheitsgefährdung durch den neuen Mobilfunkstandard 5G nachgewiesen ist.

Portrait von Andrea Lindholz
Antwort von Andrea Lindholz
CSU
• 03.03.2020

Für den Ausbau des neuen Mobilfunkstandart 5G werden in Deutschland zu Beginn Frequenzen genutzt, die auch heute schon in den Mobilfunknetzen der dritten (3G) und vierten (LTE/4G) Generation zum Einsatz kommen. Diese sind dementsprechend sehr gut erforscht und haben, bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte, keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen auf die Gesundheit.

Frage von Renate M. • 20.02.2020
Kerstin Tack
Antwort von Kerstin Tack
SPD
• 06.04.2020

Darüber hinaus gibt es keinen Grund anzunehmen, dass Forschungsergebnisse zu vorhergehenden Mobilfunkstandards nicht auch auf 5G übertragbar sind. Bei Einhaltung der Grenzwerte ist nach aktueller Studienlage deshalb nicht von gesundheitlichen Schäden auszugehen.

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