

Der Generalbundesanwalt spricht beim Täter von einer „zutiefst rassistischen Gesinnung.“ Wir dürfen solche rechtsextremen Taten nicht weiter relativieren und verharmlosen. Rechtsextremismus ist wieder zu einer Gefahr in unserem Land geworden und das dürfen wir nicht hinnehmen.

Wie Sie bereits trefflich darstellen, ist die Gewalttat in Hanau ein schreckliches Verbrechen gewesen. Der Generalbundesanwalt Peter Frank stellte bereits in Bezug auf Veröffentlichungen des Mutmaßlichen Täters fest, daß es sich um eine Person „zutiefst rassistischer Gesinnung“ mit „wirren Gedanken“, die ebenso Verschwörungstheorien verinnerlicht, handelt.


(...) Nach den Ereignissen von Hanau muss auch das unlängst verschärfte Waffenrecht erneut auf den Prüfstand gestellt werden. Die Verfügbarkeit von Waffen muss eingeschränkt werden. (...)

(...) Die Angelegenheit fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich. (...)