In Deutschland gilt durch Beschluss des Bundestags vom 25. März 2020 eine epidemische Lage nationaler Tragweite. Das ist nach § 5 des Infektionsschutzgesetzes möglich, wenn „eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht.“ Dadurch werden der Bundesregierung weitreichende Befugnisse zur Pandemiebekämpfung eingeräumt. Ohne Zustimmung des Bundesrats können dann zum Beispiel Verordnungen zu Tests, Impfungen, Arbeitsschutz und Einreise erlassen werden.
Die Feststellung einer epidemischen Lage nationaler Tragweite gilt jeweils für höchstens drei Monate, falls der Bundestag in dieser Zeit kein Fortbestehen der epidemischen Lage feststellt. Das ist zuletzt bei per Abstimmung vom 11. Juni 2021 geschehen.
Vor diesem Hintergrund sieht der von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Antrag vor, im Rahmen der Sondersitzung des Bundestags am 25. August erneut das Fortbestehen der epidemischen Notlage nationaler Tragweite festzustellen.
Gleichzeitig wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, einen Vorschlag für eine Änderung von § 28a des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen. Die 7-Tage-Inzidenz soll dann aufgrund des Impffortschritts nicht mehr als zentraler Maßstab verwendet werden. Stattdessen müsse man zum Beispiel Indikatoren wie die Hospitalisierungsrate berücksichtigen. Dabei sollen auch die Folgen von „Long-Covid“ in Erwägung gezogen werden.
Zur Begründung wird in dem Antrag argumentiert, dass angesichts des erneuten Anstiegs der COVID-19-Fallzahlen in Deutschland trotz des Impffortschritts weiterhin eine erhebliche Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung gegeben sei. Eine Überlastung des Gesundheitssystems könne weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Diese Situation werde laut den Antragsstellenden durch das Auftreten von besorgniserregenden Mutationen wie der Delta-Variante noch weiter verschärft.
Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) habe zuletzt im Juli 2021 festgestellt, dass die Pandemie weiterhin einen internationalen Notfall für die Öffentliche Gesundheit darstellt.
Im Übrigen hätten auch die Bundesländer den Bundestag auf der Grundlage dieser Ausgangssituation einstimmig darum gebeten, die epidemische Lage nationaler Tragweite zu verlängern.
Die Oppositionsfraktionen schlossen sich dieser Einschätzung zu großen Teilen nicht an. Im Vorfeld erklärten beispielsweise die Fraktionen der FDP und Bündnis 90/Die Grünen, dass sie die Verlängerung der Pandemie-Notlage um weitere drei Monate für verfassungswidrig halten. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) erklärte dazu dem Redaktionsnetzwerk Deutschland:
Die Bundesregierung hat uns auf unsere Nachfrage nicht einmal ansatzweise überzeugend darlegen können, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems absehbar droht.
Auch die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt hielt eine unveränderte Verlängerung der epidemischen Lage für falsch. Diese zu beenden sei zwar nicht der richtige Weg, aber es brauche eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes.
Jan Korte, der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, erklärte zur Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite, dass der Antrag der Beweis für das Scheitern der Bundesregierung in der Pandemiebekämpfung sei. Allein deshalb könne man dem Antrag nicht zustimmen.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Detlev Spangenberg, befand, dass die Bedingungen zur Fortführung der epidemischen Lage nicht mehr gegeben seien. Da sich die Situation mittelfristig nicht ändern würde, müsse man sich die Frage stellen, wie lange diese Lage noch aufrechterhalten bleiben soll.
Der Antrag wurde mit 325 Ja-Stimmen der CDU- und SPD-Fraktion gegen 252 Nein-Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Fünf Abgeordnete haben sich enthalten. 127 Abgeordnete haben sich nicht beteiligt.
Kommentare
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Manfred Cebulla am 26.08.2021 um 11:02 Uhr
PermalinkIch verstehe nicht, dass 126 Abgeordnete sich nicht an der Abstimmung beteiligt haben!? Wo waren denn die Abgeordneten? Waren sie physisch nicht anwesend, weilten sie im Urlaub, waren sie denn körperlich überhaupt da? Oder haben sie sich damit tatsächlich einer Abstimmung entzogen? Beim Weiterbestehen der epidemischen Lage bedeutet dies, dass die Kanzlerin mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz die normierten Grundgesetzrechte der Bürger jederzeit außer Kraft setzen kann! Ist das jedem klar in unserem Land, den Abgeordneten wohl nicht!!! Grundgesetzregeln unserer Grundgesetzväter ist somit ad absurdum gestellt! Wann wachen die Menschen auf!!?? Wo haben wir denn eine epidemische Lage, bei 60 % Geimpfter, die ja so toll gegen den Erreger helfen soll!!????
Harold Belgo am 28.08.2021 um 10:03 Uhr
Antwort auf Ich verstehe nicht, dass 126… von Manfred Cebulla
PermalinkEntfernt. Bitte unterlassen Sie pauschalisierende Herabwürdigungen. Danke, die Redaktion/db
Tarix am 04.09.2021 um 21:51 Uhr
Antwort auf Ich verstehe nicht, dass 126… von Manfred Cebulla
PermalinkVerherrliche doch jetzt hier nicht so die Verfasser unseres Grundgesetz, das waren irgendwelche Deppen die die NS Zeit überlebten und den USA recht waren. Diese Verfassung war außerdem niemals Langfristig gedacht damals dachte Niemand das es so lange in Kraft sein würde.
Brezn am 13.09.2021 um 11:31 Uhr
Antwort auf Verherrliche doch jetzt hier… von Tarix
PermalinkEntfernt. Bitte beteiligen Sie sich nur, wenn Sie einen konstruktiven Beitrag zur Diskussion leisten möchten. Danke, die Redaktion/db
Klaus Carl am 06.09.2021 um 17:50 Uhr
Antwort auf Ich verstehe nicht, dass 126… von Manfred Cebulla
PermalinkSie haben sowas von recht! Danke!
Und der Aufschrei bleibt aus!
Martin Kaminsky am 28.09.2021 um 15:53 Uhr
Antwort auf Ich verstehe nicht, dass 126… von Manfred Cebulla
PermalinkEntfernt. Bitte verzichten Sie auf polemische Behauptungen und Spekulationen. Danke, die Redaktion/db
Uwe Wesener am 26.08.2021 um 12:42 Uhr
PermalinkEs ist wirklich unglaublich. Hier wird eine Maßnahme verlängert, die nur darauf abzielt, die Grundrechte einzuschränken. Fast 20% der Volksvertreter beteiligen sich nicht an dieser Abstimmung??? Ich finde es aber gut, daß man sehen kann, welche Abgeordneten sich hier aus ihrer Verantwortung stehlen. Das ist eine gute Entscheidungshilfe für die anstehende Wahl.
Marion Schweighöfer am 26.08.2021 um 14:39 Uhr
PermalinkWären alle 78 Oppositionspolitiker anwesend gewesen und hätten abgelehnt, wäre die Notlage sogar nicht verlängert worden. Doch ich vermute den meisten Politikern ist es eh egal, es muss nur so aussehen als ob sie Oppositionspolitik betreiben im Vorfeld der Wahl.
Sain Wilhelm am 29.08.2021 um 11:03 Uhr
Antwort auf Wären alle 78… von Marion Schweighöfer
PermalinkWollen Sie damit sagen, dass einzig die Personen aus der Opposition bei der Abstimmung gefehlt haben? Wieviele der Stimmberechtigten waren denn anwesend und wieviele aus der jetzigen Regierung?
Ich bin der Meinung, dass ausnahmslos alle Abgeordneten anwesend sein und eine Stimme abgeben müssen. Und sei es eine Enthaltung. Vertreten kann man nicht durch Abwesenheit.
Lothar May am 26.08.2021 um 18:17 Uhr
PermalinkEs ist schon seltsam auffällig, dass zwar sowohl bei den Ja -Parteien CDU und SPD als auch bei den Nein-Parteien Stimmabgaben fehlten, dieser Anteil bei den Ja Parteien aber im Verhältnis zu den Gesamtsitzen prozentual jeweils geringer ist als bei allen Nein-Parteien. Selbst bei der AFD die sonst so demonstrativ im BT vertreten ist? Kommt mir komisch vor, das auf den Zufall zu schieben. By the way, ich erinnere ich mich an Aussagen von einem Parlamentarier, als ich vor vielen Jahren meine Führung durch den BT bekam, dass Debatten und Abstimmungen eh meist nur Show sind und das Meiste bereits vorher geklärt und vereinbart wurde. Wird hier wohl auch so gewesen sein. Frage: was passiert mit der Notzulassung der Impfstoffe und der Impfkampagne, wenn diese festgestellte "Notlage" vor der endgültigen Zulassung beendet würde? Wie kam Herr Spahn bereits vor wenigen Wochen zu solchen Einschätzungen wie "bis Anfang 2022 nochmal durchhalten"? Für mich klar: Polittheater! Und zwar von allen ParteIen. OHNE Ausnahme.
Siegfried Lehmann am 27.08.2021 um 14:04 Uhr
PermalinkEntfernt. Bitte beteiligen Sie sich nur, wenn Sie einen konstruktiven Beitrag zur Diskussion leisten möchten. Danke, die Redaktion/db
Siegfried Lehmann am 28.08.2021 um 09:22 Uhr
Antwort auf Erwartet: Entfernt, wegen… von Siegfried Lehmann
PermalinkFreue mich, dass wenigstens sie verstanden haben.
Rene Bove am 27.08.2021 um 16:11 Uhr
PermalinkWieso fehlen hier so viele Abgeordnete? Insbesondere aus den Reihen der Opposition sehr verwunderlich? Die sind vollständig dagegen und hätten, sofern alle anwesend gewesen wären, das locker zu Fall bringen können?
Unfassbar. Da soll man noch zur Wahl gehen? Ist das Demokratie oder schon Arbeitsverweigerung?
Ulf Petershagen am 28.08.2021 um 11:23 Uhr
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Marcus Breitmeyer am 28.08.2021 um 19:47 Uhr
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Ursula Köpke am 29.08.2021 um 12:42 Uhr
PermalinkEntfernt. Bitte unterlassen Sie pauschalisierende Herabwürdigungen. Danke, die Redaktion/db
Ingrid G. am 29.08.2021 um 15:09 Uhr
Antwort auf Es ist unfassbar, dass die… von Ursula Köpke
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Hans Koller am 29.08.2021 um 17:35 Uhr
Antwort auf Es ist unfassbar, dass die… von Ursula Köpke
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Hans Koller am 29.08.2021 um 17:37 Uhr
Antwort auf Hallo Frau Köpke, ich habe… von Hans Koller
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W. Haber-Geiss am 29.08.2021 um 16:38 Uhr
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Doreen Herrmann am 30.08.2021 um 09:54 Uhr
Antwort auf Die Gesetze müssten… von W. Haber-Geiss
PermalinkIch stimme Herr Haber-Geiss absolut zu. Wie kann es sein, dass Abgeordnete, als unsere "Volksvertreter" abwesend sein können bei Abstimmungen. Vor allem wenn es um das Grundrecht geht? Unglaublich. Ich bin fassungslos. Ich habe schon längst das Vertrauen an die "Demokratie" in deutschland verloren. Dies bestätigt meinen Eindruck. Vielleicht wären Volksabstimmungen bei solch wichtigen Themen das richtige. Oder sogar bei allen Themen. Da könnten dann auch die Bürger:innen abstimmen, die sich kompetent genug fühlen und die, die keien meinung dazu haben, stimmen dann eben nicht ab. Genauso wie es aktuell Abgeordnete dies dürfen.
Frank Fuhrmann am 13.09.2021 um 07:00 Uhr
Antwort auf Ich stimme Herr Haber-Geiss… von Doreen Herrmann
PermalinkEntfernt. Nutzen Sie den Kommentarbereich bitte um sich sachlich über den Artikelinhalt auszutauschen. Danke, die Redaktion/db
Brezn am 13.09.2021 um 11:36 Uhr
Antwort auf Ich stimme Herr Haber-Geiss… von Doreen Herrmann
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Ina Hallermann am 29.08.2021 um 18:18 Uhr
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Brigitte Kaiser am 30.08.2021 um 10:41 Uhr
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