
Sehr geehrter Herr Blasius,

Sehr geehrter Herr Schüller,

(...) Grundsätzlich halte ich die Verankerung von Schiedsgerichten in TTIP und CETA nicht für erforderlich, da die beiden Vertragspartner USA beziehungsweise Kanada auf der einen Seite und die EU auf der anderen Seite ein hohes Maß an Rechtssicherheit gewährleisten. Sollte die amerikanische Seite auf den Abschluss eines Investitionsschutzabkommens drängen, muss sichergestellt sein, dass die Handlungs- und Gestaltungsfreiheit der Staaten unangetastet bleibt. (...)

(...) Gerade für mittelständische Unternehmen können Schiedsverfahren durchaus vorteilhaft sein, gegenüber Prozessen vor lokalen US-amerikanischen oder kanadischen Gerichten. Im Rahmen der TTIP-Gespräche waren die Verhandlungen zum Investitionsschutz ausgesetzt, weil die Europäische Kommission die Ergebnisse einer dreimonatigen öffentlichen Konsultation auswerten musste. Die am 13. (...)


(...) Prinzipiell halte ich Freihandelsabkommen für notwendig und richtig. Nicht nur für Deutschland als Exportnation, sondern auch vor dem Hintergrund der Globalisierung und der damit verbundenen Möglichkeit, Standards zu schaffen, die zu besseren Lebensbedingungen führen. (...)