
(...) Dennoch gingen mir die Regelungen zur Eingrenzung der Privatisierung bei den Bundesstraßen nicht weit genug. Wesentliche Regelungen zur Eingrenzung werden in Artikelgesetzen geregelt, diese können bei anderen Mehrheiten im Parlament geändert werden. (...)


(...) Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Abstimmung zum Bund-Länder-Finanzausgleich in einem Paket mit vielen weiteren wichtigen Inhalten abgestimmt werden soll. Unter anderem soll über die Frage der Rechtsform der Infrastrukturgesellschaft, den Bund-Länder-Finanzausgleich und der Möglichkeit der direkten Finanzierung von kommunalen Bildungseinrichtungen durch den Bund abgestimmt werden. Teilweise bedarf es dafür mehrerer Grundgesetzänderungen. (...)

(...) Im Grundgesetz selbst wird deswegen in Artikel 90 geregelt werden, dass nicht nur die Bundesfernstraßen selbst im unveräußerlichen, 100prozentigen Eigentum des Bundes stehen, sondern auch die Infrastrukturgesellschaft, die für deren Planung, Bau und Betrieb zuständig sein wird. CDU-Finanzminister Schäuble und CSU-Verkehrsminister Dobrindt wären bereit gewesen, 49 Prozent dieser Gesellschaft an private Investoren zu verkaufen. Das haben wir schon verhindert, noch bevor das Gesetzgebungsverfahren den Bundestag erreicht hat. (...)

(...) Für mich persönlich ist es wichtig, dass eine Privatisierung der Autobahnen durch die Hintertür rechtssicher ausgeschlossen werden kann und eine starke Kontrolle durch Parlament und Bundesrechnungshof besteht. Die SPD-Fraktion konnte in den aktuellen Beratungen bereits erreichen, dass Schlupflöcher verhindert werden, die eine Quasi-Privatisierung der geplanten Bundesfernstraßengesellschaft durch Tochterunternehmen ermöglicht hätte. (...)

(...) Hinsichtlich des Bereichs Schule ist das Ziel der geplanten Grundgesetzänderung ein positives: die Unterstützung finanzschwacher Kommunen bei der Sanierung von Schulen. Für diese Unterstützung bei der Bildungsinfrastruktur wird im neuen Art. 104c GG die verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen. (...)