
Sehr geehrter Herr Scheurig,Christian Wulff (...)

(...) Deshalb ist das Mischsystem in Deutschland, wonach die eine Hälfte der Abgeordneten direkt nach dem Mehrheitswahlsystem gewählt werden und die andere Hälfte indirekt mit der Zweitstimme über Parteilisten einem reinen Mehrheitswahlsystem vorzuziehen. Damit ist es auch möglich Fachleute, die für die Arbeit wichtig sind, über die Liste ins Parlament einziehen zu lassen. (...)

(...) In Deutschland wird bei Bundestagswahlen ein Wahlsystem angewandt, das überwiegend in einer Verhältniswahl besteht, aber auch Elemente der Mehrheitswahl enthält. (...) Die unterschiedlichen politischen Strömungen, die es in der Bevölkerung gibt, würden in einem Mehrheitswahlsystem nicht im Parlament widergespiegelt. (...)

(...) Das Verhältniswahlrecht ist in Deutschland tief verwurzelt und hat eine erfolgreiche Tradition. (...) Das Mehrheitswahlrecht schließt letztendlich Stimmen der Bevölkerung aus. (...)

(...) bei all Ihrer Erregung, die in der Sache berechtigt sein mag, bitte ich doch, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich hier in keiner Weise die Auffassung vertreten habe, dass die bisherige Bekämpfung der Schwarzarbeit im Taxigewerbe durch die FKS ausreichend effizient sei. Genauso wenig habe ich die Notwendigkeit einer Änderung der rechtlichen Grundlagen der FKS-Arbeit ausgeschlossen - im Gegenteil. (...)

(...) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine einheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit haben oder das Arbeitseinkommen nicht ausreicht. Sie wird durch die Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. (...)