
(...) Zum Stichwort Bildungsmonopol: Natürlich gibt es kein staatliches Bildungsmonopol, was u.a. (...) Wo sich dann unternehmerisches Handeln mit gesellschaftlicher Verantwortung verbindet (und ich kenne hier eine Reihe von guten Beispielen), leisten diese verantwortungsvollen Unternehmer einen sehr hoch einzuschätzenden Beitrag für unsere Gesellschaft. (...)

(...) Im Fall Kohl hat der mit der Frage der Beugehaft befasste Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages hinsichtlich der Herkunft der von Herrn Kohl in den neunziger Jahren entgegengenommenen anonymen Spenden mehrheitlich weder ein Aussage- noch ein Auskunftsverweigerungsrecht angenommen. Gleichwohl hat der Ausschuss - ohne Beteiligung der Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss - einmütig von der Verhängung von Zwangsmitteln gegen den Zeugen abgesehen. (...)



(...) Im wirtschaftlichen Sinne ist auch jede Form des Schuldenabbaus ein vermögensrechtlicher Zugewinn. Es wäre nicht gerechtfertigt, den anderen Ehegatten an diesem Zuwachs nur begrenzt, d.h. (...)

(...) Sinn des Zugewinnausgleichs ist es, den wirtschaftlichen Erfolg aus der Ehezeit gerecht zu teilen. (...) So wird häufig derjenige, der einen Lohn für seine Arbeitsleistung erhält, von dem anderen Partner durch Haushaltsführung, Kindererziehung etc. (...)