
(...) Ablieferer radioaktiver Abfälle, z.B. Kernkraftwerksbetreiber, gesetzlich verpflichtet, die gegenwärtigen und zukünftigen Kosten für die Endlagerung (Errichtungs- und Betriebskosten) einschließlich der Kosten der späteren Stilllegung der Endlager zu tragen. Auch die Kosten für die Planung und Standorterkundung für ein Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle sind danach von den Verursachern zu tragen. Für die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle, dies sind im Wesentlichen abgebrannte Brennelemente aus den Kernkraftwerken und Rückstände aus der Wiederaufarbeitung, wird Gorleben auf seine Eignung untersucht. (...)

(...) Wichtiger ist in meinen Augen die aktuelle Debatte um Migration und Integration, welche durch das Buch und durch Aussagen von Herr Sarrazin ausgelöst wurde. Treffender als unser Bundestagspräsident könnte ich es selbst nicht beschreiben. (...)

(...) In den meisten Ländern fehlen Hygieneverordnungen mit verbindlichen Hygienestandards für die Kliniken vollständig. In zahlreichen Häusern werden einfachste Regeln missachtet. Dieser Zustand ist für ein Land wie Deutschland völlig untragbar. (...)

(...) Dass große Konzerne, wie beispielsweise Schlecker, mit ihren Kundendateien so verantwortungslos umgehen, ist für mich unverständlich. Wir müssen dafür sorgen, dass es einen verbesserten Rechtsschutz des Einzelnen gibt. (...)


Sehr geehrter Herr Koop,