Bundestag 2009-2013 - Fragen & Antworten

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort von Mechthild Dyckmans
FDP
• 18.03.2011

(...) Bayern hat sich dafür entschieden, die geringe Menge bei Cannabisdelikten auf bis zu 6g und die Einstellung des Verfahrens nur bei Erst-, nicht aber bei Wiederholungstätern obligatorisch zu machen. Diese Praxis mag im Vergleich zu anderen Bundesländern hart erscheinen, kann aber rechtlich nicht beanstandet werden. (...)

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort von Mechthild Dyckmans
FDP
• 28.03.2011

(...) Ihre weitere Frage bezieht sich auf die Einstellungspraxis hinsichtlich der "geringen Menge". Bei Besitz, Erwerb oder Anbau lediglich geringer Mengen Cannabis zum Eigenverbrauch kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen und das Gericht das Verfahren einstellen oder von einer Bestrafung absehen (§§ 31a und 29 Absatz 5 BtMG), wenn die Schuld des Täters gering ist und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Die "geringe Menge" im Sinne dieser Vorschriften wird durch Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften der Länder bestimmt. (...)

Portrait von Annette Schavan
Antwort von Annette Schavan
CDU
• 06.05.2011

(...) Das hat sich auch weitestgehend bewährt. Allerdings ist es an der Zeit, den Föderalismus weiter zu entwickeln, so dass es zur Vergleichbarkeit des Bildungssystems kommt. Deshalb werbe ich bei den Ländern dafür, dass im Blick auf die Struktur des Bildungssystems, die Bildungsstandards und die Bildungsabschlüsse Vergleichbarkeit hergestellt wird, um bisherige Hindernisse für die Mobilität von Familien zu vermeiden. (...)

Frage von Frank D. • 22.02.2011
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Antwort von Claudia Roth
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 21.07.2011

(...) Das stimmt so nicht! Die größten Verhinderer vom Ausbau der Infrastruktur für Erneuerbare Energien sind die großen Konzerne, das Netzmonopol, Landes- und Kommunalregierungen, die sich von Interessen der Großkonzerne leiten lassen bzw. ließen. (...)

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