
Sehr geehrter Herr Deward,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.

(...) Die Pfändungsfreigrenze leitet sich in der Tat auch vom Existenzminimum ab, sie ist aber nicht identisch mit diesem. Den Pfändungsfreibetrag als Bemessungsgrundlage für die Grundsicherung heranzuziehen würde bedeuten, dass überschuldete, aber erwerbstätige Menschen über genau so viel Geld verfügen würden, wie Menschen im Grundsicherungsbezug ohne ein Einkommen. Das ist in der Gesellschaft mehrheitlich nicht akzeptiert, weil es dem allgemeinen Gerechtigkeitsgefühl widerspricht. (...)

(...) Ihre Frage hat sich durch den Rücktritt von Herrn Bundesminister zu Guttenberg zeitlich überholt. (...)

(...) Die für heute angekündigte Entscheidung von Herrn zu Guttenberg, sein Ministeramt aufzugeben, ist die richtige Schlussfolgerung. (...)

