Bundestag 2009-2013 - Fragen & Antworten

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Antwort von Kirsten Tackmann
Die Linke
• 23.03.2011

(...) Die Pfändungsfreigrenze leitet sich in der Tat auch vom Existenzminimum ab, sie ist aber nicht identisch mit diesem. Den Pfändungsfreibetrag als Bemessungsgrundlage für die Grundsicherung heranzuziehen würde bedeuten, dass überschuldete, aber erwerbstätige Menschen über genau so viel Geld verfügen würden, wie Menschen im Grundsicherungsbezug ohne ein Einkommen. Das ist in der Gesellschaft mehrheitlich nicht akzeptiert, weil es dem allgemeinen Gerechtigkeitsgefühl widerspricht. (...)

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