
(...) Es gibt keinen "Fraktionszwang" und ich stimme durchaus auch anders ab als die Mehrheit meiner Fraktion. Ich stimme nach meiner persönlichen Einschätzung und nach meinem Gewissen ab - und muss mich damit dann gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern rechtfertigen. (...)

(...) ich kann Sie beruhigen: Auch als Abgeordneter entscheide ich so, wie ich es für richtig halte. (...)

(...) Sie schreiben "…wenn Sie am ENDE der Abstimmung doch nur das sagen, was die Parteispitze Ihnen vorgegeben hat." Es ist nämlich wirklich so, dass bei vielen Fragen, Gesetzesentwürfen und Anträgen nicht von Anfang an feststeht, wie meine Fraktion und ich am Ende abstimmen werden. Bis zur endgültigen Abstimmung eines Gesetzes oder Antrags im Bundestag findet, häufig unbeachtet von der Öffentlichkeit, ein längerer Meinungsbildungsprozess innerhalb des Parlaments statt. (...)


(...) Der im Zusammenhang mit der Freiheit des Mandates diskutierte so genannte „Fraktionszwang“ wäre also verfassungswidrig. Lediglich eine gewisse „Fraktionsdisziplin“ wird den Abgeordneten abverlangt. Diese ist verfassungsrechtlich unbedenklich und auch notwendig, um die Effektivität der parlamentarischen Abläufe sicherzustellen. (...)

(...) ich halte es nicht für seriös, die Stützungsmaßnahmen, die Deutschland aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise und der Eurokrise ergriffen hat, gegen internationale Hilfsmaßnahmen für hungernde Menschen z.B. in Somalia auszuspielen. (...)