

(...) Hinzu kommt, dass der in unserer Volkswirtschaft zu verteilende Kuchen zu immer größeren Teilen an diejenigen verteilt wird, die über hohe Kapitaleinkommen verfügen. Erwerbseinkommensbeziehende haben das Nachsehen und bekommen immer weniger vom Kuchen ab. (...)

(...) Ich denke, ich kann Ihnen eine erfreuliche Mitteilung machen. Es steht Ihnen weiterhin frei, im Rahmen Ihrer Einkommenssteuerklärung die Einbeziehung Ihrer Kapitalerträge zu beantragen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie einen niedrigeren Einkommenssteuersatz bezahlen, wie Sie dies geschildert haben. (...)

(...) Die Abgeltungsteuer wird direkt von den Banken, bei denen die Kapitalanlagen gehalten werden, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Deshalb müssen bei der Einkommensteuererklärung die Kapitaleinkünfte im Regelfall nicht mehr gesondert angegeben werden. (...)

Sehr geehrter Herr Hüpgens,

(...) Das UVG wird vielfach als zu bürokratisch kritisiert - eine weitergehende Reform wäre angebracht. Bündnis 90 / Die Grünen wollen die Kommunen und die Länder dazu bewegen, sich stärker dafür einzusetzen, dass das Geld, das die (zumeist) Väter ihren Kindern schuldig bleiben, auch eingetrieben wird. (...)