
Sehr geehrte Frau Voss-Busch,

Sehr geehrter Herr Luckaßen,

(...) in keinem Land der Welt ist die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgte Beschneidung von Knaben verboten. In keinem Land der Welt ist die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgte Beschneidung von Knaben strafbar. (...)

(...) Vergleicht man beispielsweise die Verdienstmöglichkeiten eines Akademikers im Beamtentum mit solchen in der privaten Wirtschaft, so sind Letztere eindeutig höher. Insbesondere die Aussicht auf einen sicheren Arbeitsplatz und der Anspruch auf lebenslange Versorgung mit einer entsprechenden Beamtenpension lassen die Tätigkeit im Staatsdienst für hoch Qualifizierte oft erst interessant erscheinen. Dies gilt ganz besonders auch angesichts der besonderen Pflichten, die für Beamte gelten und die beispielsweise Angestellte nicht zu erfüllen haben - bis hin zur Einschränkung von Grundrechten. (...)

(...) Der ESM ist als dauerhafter Rettungsschirm in der Lage, in Krisenzeiten den Staaten zu helfen, die an den Märkten in Not geraten. Das ist uns wichtig, denn der ESM soll weder Staatsfinanzierung auf Dauer betreiben noch Risiken vergemeinschaften. Er soll, auch im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, in der Not helfen. (...)

(...) Ihre Entrüstung über die Nachwuchsgewinnungskampagne der Bundeswehr gemeinsam mit dem Jugendmagazin „bravo“, insbesondere die Werbung für „crazy Strandspiele“, teile ich. Ich habe in mehreren Interviews meine Kritik auch deutlich geäußert. (...)