
(...) Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es um die Ermöglichung des Zugriffs auf Verbindungsdaten zur Aufklärung schwerer Straftaten. (...) Nochmals: Ich wäre auch dann für die Vorratsdatenspeicherung, wenn es keinen einzigen Terroristen gäbe. (...)

(...) Viele der beschriebenen Daten können (und werden in vielen Fällen) schon nach geltendem Recht von den Telekommunikationsunternehmen für geschäftliche Zwecke zwischen 3 und 6 Monaten gespeichert. Neu ist, dass die Unternehmen künftig nicht nur speichern dürfen, sondern entsprechend der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für 6 Monate speichern müssen, damit eine effektive Strafverfolgung gewährleistet ist. Die Daten werden - wie bisher – nur beim TK-Unternehmen gespeichert. (...)

Sehr geehrter Herr Haefner,
ich habe an der Abstimmung zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung nicht teilnehmen können, weil ich einen dringenden, nicht verschiebbaren Arzttermin hatte.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt



(...) 1: Natürlich gilt in anderen europäischen Ländern die für einen Rechtsstaat fundamentale Unschuldsvermutung „in dubio pro reo“ genauso wie in Deutschland. Ich habe in meiner früheren Antwort deutlich machen wollen, dass dieser Grundsatz auch nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung nicht gefährdet ist, wie in vielen Zuschriften kritisiert wurde. Durch Einführung der Vorratsdatenspeicherung sei eine Unschuldsvermutung nicht mehr gegeben, vielmehr würden Millionen von Bürgern „unter Generalverdacht“ gestellt, so hieß es in vielen Zuschriften. (...)