Bundestag 2005-2009 - Fragen & Antworten

Portrait von Petra Ernstberger
Antwort von Petra Ernstberger
SPD
• 12.11.2007

(...) Viele der beschriebenen Daten können (und werden in vielen Fällen) schon nach geltendem Recht von den Telekommunikationsunternehmen für geschäftliche Zwecke zwischen 3 und 6 Monaten gespeichert. Neu ist, dass die Unternehmen künftig nicht nur speichern dürfen, sondern entsprechend der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für 6 Monate speichern müssen, damit eine effektive Strafverfolgung gewährleistet ist. Die Daten werden - wie bisher – nur beim TK-Unternehmen gespeichert. (...)

Portrait von Andreas Lämmel
Antwort von Andreas Lämmel
CDU
• 13.11.2007

(...) 1: Natürlich gilt in anderen europäischen Ländern die für einen Rechtsstaat fundamentale Unschuldsvermutung „in dubio pro reo“ genauso wie in Deutschland. Ich habe in meiner früheren Antwort deutlich machen wollen, dass dieser Grundsatz auch nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung nicht gefährdet ist, wie in vielen Zuschriften kritisiert wurde. Durch Einführung der Vorratsdatenspeicherung sei eine Unschuldsvermutung nicht mehr gegeben, vielmehr würden Millionen von Bürgern „unter Generalverdacht“ gestellt, so hieß es in vielen Zuschriften. (...)

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