
(...) Dieser Klärungsbedarf besteht unter dem Gesichtspunkt, dass ein vollstreckender Grundschuldinhaber angesichts ordnungsgemäßer Kreditbedienung „nur“ im Wege vorläufigen Rechtsschutzes (mit Kostenfolgen!) „ausgebremst“ werden kann. Damit würden Kreditnehmer zunächst ein Rechtsmittelkostenvorfinanzierungsrisiko tragen, mit dem im Inkasso ggf. zu eigenen Gunsten kalkuliert wird. (...)
(...) Wir wissen, die Bahn als wichtiges Transportmittel ist für viele Menschen unverzichtbarer Teil ihres Lebens, weil sie ihnen Mobilität und somit letztlich gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Wir brauchen die Bahn als ein verlässliches, bezahlbares, attraktives und umweltfreundliches Verkehrsmittel. Mit der jetzt gefundenen Lösung ist aus meiner Sicht ein gangbarer Weg gefunden worden, die Interessen dieser Menschen mit den Bedürfnissen des Unternehmens deutsche Bahn in Einklang zu bringen, ohne den Bund in seinen Eigentumsrechten einzuschränken. (...)

(...) Für mehr Wettbewerb auf der Schiene müssen die Rechte der Regulierungsbehörde verstärkt werden. Die Bundesnetzagentur muss in der Lage sein, Trassenentgelte zu verhindern, die einseitig die Wettbewerber der Deutsche Bahn AG belasten. Auch sollte eine Anreizregulierung, ähnlich wie im Bereich der Telekommunikation, eingeführt werden. (...)

(...) eine solche Regelung gibt es im Einigungsvertrag nicht. Überall sind neue Gläubiger entstanden, die die Forderungen aus der DDR realisieren dürfen. Es tut mir leid, Ihnen keine andere Nachricht geben zu können. (...)

(...) Wenn Herr Erdogan aber unter "türkische Gymnasien" solche versteht, in denen ausschließlich in türkischer Sprache unterrichtet wird und nicht auch in Deutsch und nach einem türkischen Lehrplan, der nicht zu einem in Deutschland anerkannten Abitur führt, dann hielte ich dies im Interesse der betroffenen Schülerinnen und Schüler für falsch. (...)

(...) eine Behörde oder Institution auf Bundesebene, die vermeintliche Sichtungen von Unbekannten Flugobjekten, sog. UFOs, erfasst bzw. auswertet sowie Projekte, wie die von Ihnen beschriebenen, sind hier nicht bekannt. (...)