Ehe für Alle

Die Bremische Bürgerschaft hat den Antrag zur „Ehe für Alle“ mehrheitlich angenommen. Gestellt wurde dieser gemeinschaftlich von Die Grünen, der SPD und DIE LINKE.

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Dafür gestimmt
62
Dagegen gestimmt
10
Enthalten
0
Nicht beteiligt
10
Abstimmungsverhalten von insgesamt 82 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Klaus RemkesKlaus RemkesBürger in Wut10 - Bremen-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Jan TimkeJan TimkeBürger in Wut30 - Bremerhaven-Weddewarden Dagegen gestimmt
Piet LeidreiterPiet LeidreiterBürger in Wut7 - Bremen-Horn-Lehe Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas vom BruchThomas vom BruchCDU8 - Bremen-Oberneuland Dagegen gestimmt
Portrait von Jens EckhoffJens EckhoffCDU7 - Bremen-Horn-Lehe Dafür gestimmt
Portrait von Paul BödekerPaul BödekerCDU32 - Bremerhaven-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Claas RohmeyerClaas RohmeyerCDU6 - Bremen-Hemelingen Dafür gestimmt
Portrait von Christine SchnittkerChristine SchnittkerCDU24 - Bremerhaven-Schiffdorferdamm Dafür gestimmt
Portrait von Silvia NeumeyerSilvia NeumeyerCDU17 - Bremen-Vegesack Dafür gestimmt
Sandra AhrensSandra AhrensCDU12 - Bremen-Obervieland Dagegen gestimmt
Portrait von Wilhelm HinnersWilhelm HinnersCDU6 - Bremen-Hemelingen Dafür gestimmt
Portrait von Turhal ÖzdalTurhal ÖzdalCDU32 - Bremerhaven-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Thomas RöwekampThomas RöwekampCDU22 - Bremerhaven-Geestemünde Dafür gestimmt
Portrait von Susanne GrobienSusanne GrobienCDU15 - Bremen-Schwachhausen Dafür gestimmt
Portrait von Frank ImhoffFrank ImhoffCDU21 - Bremen-Strom Dagegen gestimmt
Mit Schlips und Kragen? Eher selten :-)Rainer BenschCDU1 - Bremen-Blumenthal Dafür gestimmt
Portrait von Oguzhan YaziciOguzhan YaziciCDU4 - Bremen-Findorff Dagegen gestimmt
Portrait von Sigrid GrönertSigrid GrönertCDU12 - Bremen-Obervieland Nicht beteiligt
Birgit BergmannBirgit BergmannCDU7 - Bremen-Horn-Lehe Dagegen gestimmt
Portrait von Marco LübkeMarco LübkeCDU6 - Bremen-Hemelingen Dagegen gestimmt
Portrait von Heiko StrohmannHeiko StrohmannCDU5 - Bremen-Gröpelingen Dafür gestimmt
Portrait von Jörg KastendiekJörg KastendiekCDU3 - Bremen-Burglesum Dafür gestimmt
Portrait von Sascha LuchtSascha LuchtCDU23 - Bremerhaven-Leherheide Dagegen gestimmt
Portrait von Maike SchaeferMaike SchaeferDIE GRÜNEN17 - Bremen-Vegesack Dafür gestimmt
Portrait von Henrike MüllerHenrike MüllerDIE GRÜNEN10 - Bremen-Mitte Dafür gestimmt
Regenbogen Flagge

Um die rechtliche Benachteiligung, insbesondere im Adoptionsrecht, gleichgeschlechtlicher Paare aufzuheben, stellten die Grünen, die SPD und DIE LINKE einen Antrag auf Beendigung der Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften. Hierbei sollte klargestellt werden, dass die Bremische Bürgerschaft Gesetzesvorhaben und Initiativen zur vollständigen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften und der Ehe ausdrücklich begrüßt.

Die Grünen, vertreten durch Björn Fecker, argumentierten, dass andere Länder die gleichgeschlechtliche Ehe längst eingeführt hätten und dass sich die deutsche Regierung hieran ein Beispiel nehmen solle. Die verfassungswidrige Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften müsse endlich beendet werden. Seiner Meinung nach wäre die Ehe für alle auch schon längst umgesetzt worden, wenn der Fraktionszwang im Bundestag aufgehoben würde und die Abgeordneten nach ihrem Gewissen abstimmen würden.

Dies aufgreifend kündigte Thomas Röwekamp (CDU) an, dass seine Fraktion keine einheitliche Meinung bei diesem Thema vertreten könne und der Antrag daher weder einheitlich unterstützt noch geschlossen abgelehnt werde. Er persönlich werde dem Antrag zustimmen, auch wenn er Herrn Fecker widersprechen müsse, wenn dieser von einer grundsätzlich „verfassungswidrigen Diskriminierung“ spreche. Dennoch kam er zu dem Schluss, dass die sexuelle Orientierung einer Person nicht der „Maßstab für Ungleichbehandlung in Deutschland“ sein könne.

Dr. Thomas vom Bruch, ebenfalls von der CDU, widersprach Herrn Röwekamp diesbezüglich. So sei eine weitgehende Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bereits hergestellt und von einer Diskriminierung, wie es im Antrag stehe, könne keine Rede sein. Für ihn sei es eine Grundüberzeugung in der Ehe die Verbindung von Mann und Frau zu sehen. Daher sei es keine Diskriminierung, wenn eine Ehe als Ehe und eine Lebenspartnerschaft als Lebenspartnerschaft benannt würde, solange gleiche Rechte für beide Institutionen bestünden. Bezüglich des Adoptionsrechts war er der Meinung, dass es für das Kindeswohl das Beste sei, wenn sich Kinder im elterlichen Bereich sowohl an männlichen als auch an weiblichen Vorbildern orientieren könnten. Eine Anpassung des Adoptionsrechts sieht er daher als nicht sinnvoll an.

Björn Tschöpe (SPD) war der Auffassung, dass man die unterschiedlichen Ansichten zur Ehe von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in Religionsgesellschaften akzeptieren müsse, dass religiöse Ansichten aber keinerlei Einfluss auf die staatliche Definition der Ehe haben sollte. Auch führte er an, dass der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes für alle Menschen egal welchen Geschlechts und welcher sexuellen Orientierung gelte.

Auch die Linksfraktion kündigte an, dem Antrag zuzustimmen. Dies begründete Sophia Leonidakis mit den vielfältigen Lebensrealitäten, in denen deutsche Bürger*innen leben würden. Weiterhin verwies sie darauf, dass u.a. rechtspopulistische Parteien weniger aussagekräftige Argumente als viel mehr rein homophobe Aussagen gegen die Ehe für alle treffen würden. Die Freiheit sich individuell entscheiden zu können, ob und wen man ehelicht, müsse vom Staat unterstützt werden. Dies gelte nicht nur für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, sondern auch für die steuerliche Entlastung unverheirateter Paare mit Kindern.

Auch Dr. Magnus Buhlert von der FDP schloss sich der Meinung an, dass es für ein Kind weniger interessant sei, welches Geschlecht die Eltern haben, solange diese verantwortungsbewusst seien. Genauso sollten Menschen in anderen Lebensbereichen gleichgestellt werden, wenn sie Verantwortung füreinander übernehmen wollen. Dabei müsse die Staatsmaxime der Gleichheit vor dem Gesetz auch für homosexuelle Partner*innen gelten.

Abschließend summierte Staatsrat Prof. Matthias Stauch (Staatsrat beim Senator für Justiz und Verfassung), dass die Debatte deutlich gezeigt habe, dass das Familienrecht den Menschen nahegehe und das es Fakt sei, dass das Recht auf die Ehe nicht allen Menschen gleichermaßen zur Verfügung gestellt werde. Er verwies anschließend auf die Meinung des Senats, welcher schon seit einiger Zeit die Überzeugung vertrete, dass die Bundesregierung die Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare beenden müsse. Auch der Bundesrat habe bereits einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Ehe als eine Institution „von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit“ definiert.