Bayern Wahl 2008 - Fragen & Antworten

Antwort 21.08.2008 von Umberto Wöhrle Rentner

(...) Der jetzige Länderfinanzausgleich stellt den Versuch dar, die Interessen der finanzschwachen Länder zu wahren und gleichzeitig eine Anreizwirkung in das System einzubauen. Da zudem die zahlreichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu beachten waren, entstand das dargestellte äußerst komplexe System. (...)

Portrait von Bernd Kränzle
Antwort 27.08.2008 von Bernd Kränzle CSU

(...) 2 des Grundgesetzes, wonach durch Gesetz sicherzustellen ist, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird. Die von Bayern zu leistenden Zahlungen im Länderfinanzausgleich - zur Zeit etwas 2,5 Milliarden Euro jährlich - sind also gesetzlich vorgeschrieben und resultieren aus der im Ländervergleich relativen Stärke der bayerischen Steuereinnahmen. Der Länderfinanzausgleich ist Ausdruck bundesstaatlicher Solidarität und, wie gesagt, zwingende verfassungsrechtliche Vorgabe. (...)

Portrait von Christine Kamm
Antwort 20.08.2008 von Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) Umgekehrt werden längst nicht alle Leistungen der einzelnen Bundesländer untereinander verrechnet, so studieren beispielsweise weit mehr Bayern in Berlin als Berliner in Bayern. Im übrigen hat Bayern ja auch viele Jahre lang vom Länderfinanzausgleich profitiert. Ich bin mir sicher, dass über SInn und Unsinn, Fortführung und korrekte Berechnung der Höhe des Ausgleichs es immer wieder Diskussionen und weitere Einigungsprozesse geben wird. (...)

Portrait von Linus Förster
Antwort 20.08.2008 von Linus Förster Einzelbewerbung

(...) Doch um welchen Preis? Der Wegfall des Länderfinanzausgleichs würde zu großen Verschiebungen der Infrastruktur in Deutschland führen und auf Dauer auch den sozialen Frieden durch ein immer größer werdendes innerdeutsches Sozialgefälles gefährden. Daran können wir auch als "reiche" Bayern kein Interesse haben. (...)