Umberto Wöhrle
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Frage von Martin G. •

Frage an Umberto Wöhrle von Martin G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Wöhrle,

ich würde von ihnen gerne wissen, warum der Freistaat Bayern am meisten in den Länderfinanzausgleich zahlen muss? Trotz guter Konjunktur könnten wir das Geld doch auch gut verwenden.

Mit freundlichen Grüßen,
Martin Gottsched

Antwort von
Rentner

Sehr geehrter Herr Gottsched.
Zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Frage an mich bedanken.

Natürlich haben Sie recht mit Ihrem Hinweis, dass wir dieses Geld in Bayern dringend selbst gebrauchen könnten. Denken wir dabei nur an unsere desolaten Kindergärten und Schulen und den Mangel an Lehrern. Außerdem wirken sich diese unnötigen Ausgaben auch auf andere, für die Bürger wichtigen Einrichtungen und Ausstattungen, wie zum Beispiel bei unserer Polizei in personeller sowie in technischer Ausstattung aus.
Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Leider hat hier der Gesetzgeber mithilfe des Bundesgerichtshofes nicht bereit dieses Gesetz zu ändern.

Vonseiten der Geberländer gibt es von Zeit zu Zeit Bestrebungen, den Finanzausgleich einzuschränken. Dies führte zu mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes, die immer wieder Anlass für eine Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs waren. Auch von wissenschaftlicher Seite wird der Länderfinanzausgleich heftig kritisiert. Als Argument wird dabei häufig angeführt, der Ausgleich sei wettbewerbsfeindlich. Man kann das auch Wettbewerbsföderalismus nennen. Diese einseitigen Förderungen würden ökonomische Anreize nehmen, sich um eine Steigerung der eigenen Steuereinnahmen zu kümmern.
Der jetzige Länderfinanzausgleich stellt den Versuch dar, die Interessen der finanzschwachen Länder zu wahren und gleichzeitig eine Anreizwirkung in das System einzubauen. Da zudem die zahlreichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu beachten waren, entstand das dargestellte äußerst komplexe System. Dieses System ist nicht nur in meinen Augen ungerecht und veraltet.

Ursächlich für im aktuellen System enthaltene Sonderregelungen ist die von allen Beteiligten gesehene Notwendigkeit zur konsensualen Einigung. Diese war unter dem erheblichen Zeitdruck, den das Urteil des BVerfG erzeugte, nur unter der Zusage an die Länder zu erwirken, dass kein Land durch die Reform wesentlich schlechter gestellt werden würde. Hieraus leitet sich beispielsweise die Ausweitung der Bundesergänzungszuweisungen für erhöhte Kosten politischer Führung ab, von denen jetzt 10 der 16 Länder profitieren.

Mit freundlichen Grüßen
Umberto Wöhrle