Frage von Silvie Z. • 11.01.2024

Antwort ausstehend von Christian Hierneis BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frage von Philipp R. • 11.01.2024

Antwort von Joachim Konrad CSU • 02.12.2024
Es gibt gute Gründe, ein Verbotsverfahren genau abzuwägen
Frage von Philipp R. • 11.01.2024

Antwort von Alexander Hold FREIE WÄHLER • 27.02.2024
Das demokratiefeindliche Gedankengut verschwindet ja nicht mit dem Verbot einer demokratiefeindlichen Partei, zumal deren Anhänger inzwischen eine relevante Größe sind.
Frage von Maren S. • 11.01.2024

Antwort von Doris Rauscher SPD • 19.01.2024
Ich stimme Ihnen zu, dass ein Verbot geprüft werden muss
Frage von Maren S. • 11.01.2024

Antwort von Thomas Huber CSU • 18.01.2024
Es gilt, die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Beobachtung der AfD als Verdachtsfall abzuwarten, um stichhaltiger und für ein denkbares Verbotsverfahren nach Art. 21 GG vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auch rechtssicher die Aktivitäten der Partei und ihres Personals beurteilen zu können
Frage von Stephan P. • 11.01.2024

Antwort von Klaus Holetschek CSU • 08.02.2024
ein generelles Verbot des Erwerbs und Konsums von Alkohol für Jugendliche ab 16 Jahren durch die Bayerische Staatsregierung kommt nicht in Betracht.