Frage von Herbert H. • 06.03.2024
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Frage von Claudia M. • 04.03.2024
Antwort von Christian Bernreiter CSU • 19.03.2024
Da aus der Anfrage keine konkreten Angaben hervorgehen, kann keine inhaltliche Prüfung vorgenommen werden. Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde.
Frage von Monika H. • 04.03.2024
Antwort ausstehend von Anna Stolz FREIE WÄHLER