Änderungsantrag zum Bayerischen Ladenschlussgesetz

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein neues Ladenschlussgesetz zur namentlichen Abstimmung vorgelegt. Die Fraktion möchte als Ergänzung zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf mit ihrem Änderungsantrag erreichen, dass auch in ländlichen Gegenden größere Supermärkte bis 400 m² rund um die Uhr öffnen dürfen, wenn es sonst keine Einkaufsmöglichkeiten gibt. Außerdem soll die Pflicht wegfallen, jede zusätzliche lange Einkaufsnacht vorher bei der Gemeinde anzumelden, um Bürokratie zu vermeiden.

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sah bisher vor, dass Geschäfte grundsätzlich werktags von 6 bis 20 Uhr öffnen dürfen. Kleine Supermärkte ohne Personal bis 150 m² hingegen sollen auch nachts und an Sonn- und Feiertagen offen sein und Gemeinden bis zu acht „lange Einkaufsnächte“ bis Mitternacht erlauben dürfen. Zusätzlich sollen Geschäfte an vier Abenden selbst länger öffnen können, müssen das aber vorher bei der Gemeinde anmelden.

Der Änderungsantrag wurde mit 131 Nein-Stimmen abgelehnt. Dafür stimmten 24 Abgeordnete, es gab zwei Enthaltungen von Andreas Schalk (CSU) und Sabine Weigand (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). 

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Dafür gestimmt
24
Dagegen gestimmt
131
Enthalten
2
Nicht beteiligt
46
Abstimmungsverhalten von insgesamt 203 Abgeordneten.