Bayern - Fragen & Antworten

Portrait von Berthold Rüth
Antwort 22.04.2020 von Berthold Rüth CSU

Die Noten für das zweite Kurshalbjahr der 12. Klasse werden entweder aus bereits in diesem Halbjahr erbrachten Leistungen und/oder aus einer Hochrechnung der Note aus den Ergebnissen der übrigen Halbjahre aus der 11. und 12. Klasse erfolgen, wobei die aus Schülersicht jeweils günstigere Berechnungsvariante herangezogen wird („Günstigerregelung“).

Portrait von Gabriele Triebel
Antwort 28.04.2020 von Gabriele Triebel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) Da dies von Schule zu Schule variiert, muss den Schulen vor Ort die Möglichkeit gegeben werden, die Prüfungen bzw. die Bewertung zu Gunsten der Schüler*innen anzupassen. Ferner fordern wir mehr Nachholtermine und keine externe Zweitkorrektur. (...)