Verwertung von Schweizer Bankdaten

In dem Antrag der SPD wird die Landesregierung u.a. aufgefordert, sich für die Verwertung von Schweizer Bankdaten einzusetzen. CSU und FDP stimmten dagegen.

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Dafür gestimmt
51
Dagegen gestimmt
95
Enthalten
6
Nicht beteiligt
35
Abstimmungsverhalten von insgesamt 187 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren StimmkreisStimmverhalten
Portrait von Christoph RabensteinChristoph RabensteinSPD403 - Bayreuth Nicht beteiligt
Portrait von Thomas BeyerThomas BeyerSPD511 - Nürnberger Land Nicht beteiligt
Portrait von Margit WildMargit WildSPD306 - Regensburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Harald SchneiderHarald SchneiderSPD606 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Reinhold StroblReinhold StroblSPD301 - Amberg-Sulzbach Dafür gestimmt
Portrait von Martin GüllMartin GüllSPD112 - Dachau Dafür gestimmt
Markus RinderspacherMarkus RinderspacherSPD107 - München-Ramersdorf Nicht beteiligt
Portrait von Hans-Ulrich PfaffmannHans-Ulrich PfaffmannSPD102 - München-Bogenhausen Nicht beteiligt
Portrait von Achim WernerAchim WernerSPD118 - Ingolstadt, Neuburg a.d.Donau Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard RoosBernhard RoosSPD205 - Passau-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Sabine DittmarSabine DittmarSPD603 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Christa NaaßChrista NaaßSPD506 - Ansbach-Süd, Weißenburg-Gunzenhausen, Dafür gestimmt

Der Ankauf der Daten von 1.300 deutschen Kunden einer Schweizer Bank soll deutschen Behörden zugänglich gemacht werden. So hoffen die Antragssteller wenigstens einen Teil des Geldes in Deutschland versteuern zu können, welches zuvor der Versteuerung entzogen wurde. Nur durch einen wirkungsvollen Steuervollzug könne Steuergerechtigkeit entstehen. Genau dieser Vollzug sei in Bayern bisher ineffektiv und mache eine Steuerhinterziehung viel zu leicht möglich.

Daraus ergeben sich folgende Forderungen an die Staatsregierung:
Sie soll sich auf Bundesebene für eine Verwertung der Schweizer Kundendaten einsetzen,
Sie soll Mängel im bayerischen Steuervollzug beseitigen, indem sie die Steuerfahndung und Betriebsprüfung stärkt.

Die genannten Forderungen werden damit begründet, dass auf die Steuereinnahmen, welche durch Steuerhinterziehung verloren gehen, nicht verzichtet werden könne. Die massiven Einnahmeausfälle der öffentlichen Hand könnten jedoch vermieden werden, indem der bayerischen Steuerverwaltung der zusätzliche Personalbedarf gewährt wird.