Änderung des Bayerischen Versammlungsgesetzes

Durch eine Änderung des Versammlungsgesetzes sollen künftig Aufmärsche von Neonazis und gewaltbereiter Gruppierungen verhindert werden können, ohne das Demonstrationsrecht grundsätzlich in Frage zu stellen.

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Dafür gestimmt
93
Dagegen gestimmt
67
Enthalten
0
Nicht beteiligt
25
Abstimmungsverhalten von insgesamt 185 Abgeordneten.
NameFraktionStimmkreis Aufsteigend sortieren Stimmverhalten
Porträt von Ludwig Hartmann.Ludwig HartmannDIE GRÜNEN102 - München-Bogenhausen Dagegen gestimmt
Portrait von Annette BulfonAnnette BulfonFDP101 - München-Altstadt-Hadern Dafür gestimmt
Portrait von Ludwig WörnerLudwig WörnerSPD101 - München-Altstadt-Hadern Dagegen gestimmt
Portrait von Theresa SchopperTheresa SchopperDIE GRÜNEN101 - München-Altstadt-Hadern Dagegen gestimmt
Portrait von Georg EisenreichGeorg EisenreichCSU101 - München-Altstadt-Hadern Dafür gestimmt
Portrait von Sepp DaxenbergerSepp DaxenbergerDIE GRÜNEN Dagegen gestimmt
Portrait von Peter MeyerPeter MeyerFREIE WÄHLER Dagegen gestimmt
Portrait von Beate MerkBeate MerkCSU Nicht beteiligt
Portrait von Barbara StammBarbara StammCSU Dafür gestimmt
Portrait von Martin ZeilMartin ZeilFDP Dafür gestimmt

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Das oberste Gericht hatte entschieden, dass das geltende Bayerische Versammlungsgesetz teilweise gegen die Verfassung verstieß.

Die nun vom Landtag beschlossenen Neuerungen umfassen u.a. folgende Punkte: Das Bayerische Versammlungsgesetz
- regelt die Vorschriften über die Leitung einer Versammlung neu und hebt die Regelungen über die Bekanntgabe einer Versammlung auf
- hebt die Pflichten des Veranstalters auf, für einen friedlichen Verlauf der Versammlung zu garantieren
- regelt die Anwesenheit und die Anmeldung von Polizeibeamten bei Versammlungen neu
- beschränkt die Befugnis zu Bild- und Tonaufnahmen oder -aufzeichnungen auf das öffentliche Anfertigen solcher Aufnahmen oder Aufzeichnungen
- engt die Befugnis zur Übersichtsaufnahmen auf Versammlungen unter freiem Himmel ein bzw. lässt Übersichtsaufzeichnungen nur unter erhöhten Voraussetzungen zu
- verkürzt die Löschungs- und Verwendungsfristen für Bild-, Ton- und Übersichtsaufzeichnungen und enthält eine Anonymisierungsregelung zugunsten unbeteiligter Dritter
- führt eine Dokumentationspflicht für die Anfertigung und die Verwendung von Bild-, Ton- und Übersichtsaufzeichnungen ein
- minimiert doe Pflichten der Veranstalter und schränkt die Befugnisse der Versammlungsbehörde ein