Aus unserer Sicht als AfD darf medizinisches Cannabis nicht mit Freizeitkonsum gleichgesetzt werden – bei schwerkranken Menschen müssen die medizinische Notwendigkeit und der individuelle Therapieerfolg entscheidend sein, nicht eine pauschale Streichung der Kostenübernahme.
Ich sitze im Landtag von Baden-Württemberg, nicht im Bundestag, und war an dieser Entscheidung nicht beteiligt - die GRÜNE Fraktion dort gehört zur Opposition und hat in der Cannabispolitik grundsätzlich eine andere, patientenfreundlichere Linie vertreten
Nach dem derzeitigen Regierungsentwurf soll die Frühstartrente mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021 starten. Für den Jahrgang 2020 soll die Förderung rückwirkend für das Jahr 2026 gewährt werden. Hintergrund für den Einstieg mit diesem Jahrgang ist insbesondere, dass diese Kinder 2026 sechs Jahre alt werden und damit grundsätzlich über den gesamten vorgesehenen Zeitraum bis zum 18. Lebensjahr von der Förderung und dem langfristigen Kapitalaufbau profitieren können.

