Anpassung der Abgeordnetenentschädigung

Die Abgeordneten in Baden-Württemberg haben über die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung abgestimmt. Grundlage war ein gemeinsamer Antrag (PDF) der Fraktionen von Grünen, CDU und SPD. Damit sollte das bereits im Abgeordnetengesetz vorgesehene Verfahren zur jährlichen Anpassung der Abgeordnetenbezüge – häufig auch als Diäten bezeichnet – für die gesamte 18. Wahlperiode bestätigt werden.

Nach dem Antrag werden die steuerpflichtige Abgeordnetenentschädigung, die steuerfreie Kostenpauschale und der Vorsorgebeitrag für die Altersversorgung jeweils zum 1. Juli der Jahre 2026 bis 2030 angepasst. Die Höhe der Veränderungen wird dabei nicht im Voraus festgelegt. Die Abgeordnetenentschädigung richtet sich danach, wie sich die Löhne und Gehälter in Baden-Württemberg entwickeln, die Kostenpauschale wird an die allgemeine Preisentwicklung im Land angepasst. Der Vorsorgebeitrag orientiert sich an der Entwicklung des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die jeweils neu berechneten Beträge werden anschließend im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht.

Der Antrag wurde mit 108 Ja-Stimmen zu 32 Nein-Stimmen angenommen. Enthaltungen gab es keine.

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Dafür gestimmt
108
Dagegen gestimmt
32
Enthalten
0
Nicht beteiligt
17
Abstimmungsverhalten von insgesamt 157 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Stefanie WernetCDU49 - Emmendingen Dafür gestimmt
Portrait von Anna WiechAnna WiechBÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN69 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Guido WolfGuido WolfCDU55 - Tuttlingen-Donaueschingen Dafür gestimmt
Portrait von Carola WolleCarola WolleAfD20 - Neckarsulm Dagegen gestimmt
Portrait von Annkathrin WulffAnnkathrin WulffSPD42 - Pforzheim Dafür gestimmt
Portrait von Elke ZimmerElke ZimmerBÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN36 - Mannheim II Dafür gestimmt
Portrait von Alexsei ZimmerAlexsei ZimmerAfD42 - Pforzheim Dagegen gestimmt