So stimmen Ihre Abgeordneten
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Zu dem Antrag der SPD-Fraktion mit dem Titel "Von Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut (CDU) laut Verwaltungsgerichtshof rechtswidrig geforderte Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen: Ausmaß der Schadenssumme für Unternehmen und Selbstständige in Baden-Württemberg" wurden zwei Änderungsanträge zur namentlichen Abstimmung in den Landtag eingebracht.
Mit dem ersten Änderungsantrag der SPD-Fraktion soll der ursprüngliche Antrag um klare Konsequenzen aus den Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim ergänzt werden. Das Gericht hat entschieden, dass Rückforderungen von Corona-Soforthilfen gegenüber Unternehmen und Selbstständigen, die ihre Anträge bis einschließlich 7. April 2020 gestellt haben, rechtswidrig waren. Die SPD fordert deshalb, dass die Landesregierung dieses Fehlverhalten korrigiert und die Betroffenen nicht weiter belastet. Konkret verlangt die SPD, dass auf alle rechtswidrigen Rückforderungen verzichtet wird, unabhängig davon, ob Betroffene geklagt haben oder nicht. Dabei sollen ausdrücklich auch jene Fälle einbezogen werden, in denen Unternehmen oder Selbstständige im Vertrauen auf rechtmäßiges staatliches Handeln bereits zurückgezahlt haben oder noch zur Rückzahlung aufgefordert sind, obwohl dies nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht zulässig gewesen wäre. Darüber hinaus fordert die Fraktion, dass in diesen Fällen keine Zinsen mehr eingetrieben oder vollstreckt werden, bis eine abschließende Regelung getroffen ist.
Der Änderungsantrag wurde mit 108 Nein-Stimmen abgelehnt. 34 Abgeordnete stimmten dafür, es gab keine Enthaltungen.