Verfassungsänderung Art. 71 Abs.3 / Art. 93a

Zwei Änderungen der baden-württembergischen Landesverfassung hat der Landtag mit großer Mehrheit beschlossen.

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Dafür gestimmt
131
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
9
Abstimmungsverhalten von insgesamt 140 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Carla BregenzerCarla BregenzerSPD8 - Kirchheim Dafür gestimmt
Portrait von Nikolaos SakellariouNikolaos SakellariouSPD22 - Schwäbisch-Hall Dafür gestimmt
Nils Schmid MdB SPDNils SchmidSPD9 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Rainer StickelbergerRainer StickelbergerSPD58 - Lörrach Dafür gestimmt
Portrait von Georg NeliusGeorg NeliusSPD38 - Neckar-Odenwald Dafür gestimmt
Portrait von Sabine FohlerSabine FohlerSPD8 - Kirchheim Nicht beteiligt
Portrait von Reinhold GallReinhold GallSPD20 - Neckarsulm Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang DrexlerWolfgang DrexlerSPD7 - Esslingen Dafür gestimmt
Portrait von Fritz BuschleFritz BuschleSPD55 - Tuttlingen-Donaueschingen Dafür gestimmt
Wolfgang StaigerSPD24 - Heidenheim Dafür gestimmt
Portrait von Helen HebererHelen HebererSPD36 - Mannheim II Dafür gestimmt
Portrait von Ingo RustIngo RustSPD19 - Eppingen Dafür gestimmt
Portrait von Stephan BraunStephan BraunSPD5 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Marianne WonnayMarianne WonnaySPD49 - Emmendingen Dafür gestimmt
Hans Georg JungingerSPD39 - Weinheim Dafür gestimmt

Mit der Änderung des Artikels 71 Abs. 3 der baden-württembergischen Landesverfasung hat der Landtag eine Klärung der Kostenfolgen bei politischen Entscheidungen beschlossen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies: Wer bestellt, zahlt. Beauftragt das Land beispielsweise die Gemeinden oder Gemeindevertreter mit eine öffentlichen Aufgabe, durch die wesentliche Mehrbelastungen entstehen, muss das Land dafür aufkommen.

Mit der Änderung des Artikel 93a wurde das Ende der aktuellen Wahlperiode auf den 30. April 2011 datiert.