Verfassungsänderung Art. 34a

Die vier Landtagsfraktionen haben das Gesetz zur Änderung des Art. 34a in der Landesverfassung einstimmig beschlossen. Das Parlament erhält künftig mehr Rechte bei Angelegenheiten der Europäischen Union.

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Dafür gestimmt
124
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
15
Abstimmungsverhalten von insgesamt 139 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Gerhard KleinböckGerhard KleinböckSPD39 - Weinheim Nicht beteiligt
Portrait von Norbert ZellerNorbert ZellerSPD67 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Margot QueitschMargot QueitschSPD47 - Freiburg II Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang WehowskyWolfgang WehowskySPD30 - Bretten Dafür gestimmt
Portrait von Katrin AltpeterKatrin AltpeterSPD15 - Waiblingen Dafür gestimmt
Portrait von Stephan BraunStephan BraunSPD5 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Georg NeliusGeorg NeliusSPD38 - Neckar-Odenwald Nicht beteiligt
Portrait von Martin RivoirMartin RivoirSPD64 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Rainer PrewoRainer PrewoSPD43 - Calw Dafür gestimmt
Portrait von Walter HeilerWalter HeilerSPD29 - Bruchsal Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang StehmerWolfgang StehmerSPD13 - Vaihingen Dafür gestimmt
Portrait von Christine RudolfChristine RudolfSPD14 - Bietigheim-Bissingen Nicht beteiligt
Portrait von Hans-Martin HallerHans-Martin HallerSPD63 - Balingen Dafür gestimmt
Portrait von Rosa GrünsteinRosa GrünsteinSPD40 - Schwetzingen Dafür gestimmt

Seit 1995 regelt Art. 34 die Beteiligung des Landtags an Angelegenheiten der Europäischen Union. Die Landesregierung ist demnach dazu angehalten den Landtag über wichtige Vorhaben der EU zu informieren.

Durch die Änderung des Art. 34a soll die Beteiligung des Landtags an Aufgaben der Europäischen Union ausgebaut werden. Dabei sollen die Informationsrechte des Landtages vergrößert werden.