Verfassungsänderung Art. 34a

Die vier Landtagsfraktionen haben das Gesetz zur Änderung des Art. 34a in der Landesverfassung einstimmig beschlossen. Das Parlament erhält künftig mehr Rechte bei Angelegenheiten der Europäischen Union.

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Dafür gestimmt
124
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
15
Abstimmungsverhalten von insgesamt 139 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Aufsteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Wolfgang DrexlerWolfgang DrexlerSPD7 - Esslingen Dafür gestimmt
Portrait von Heiderose BerrothHeiderose BerrothFDP/DVP6 - Leonberg Dafür gestimmt
Portrait von Sabine KurtzSabine KurtzCDU6 - Leonberg Dafür gestimmt
Portrait von Bernd MurschelBernd MurschelDIE GRÜNEN6 - Leonberg Dafür gestimmt
Portrait von Tobias BrennerTobias BrennerSPD6 - Leonberg Dafür gestimmt
Portrait von Paul NemethPaul NemethCDU5 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Stephan BraunStephan BraunSPD5 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Ilse UnoldIlse UnoldCDU4 - Stuttgart IV Dafür gestimmt
Portrait von Reinhard LöfflerReinhard LöfflerCDU3 - Stuttgart III Dafür gestimmt
Portrait von Werner WölfleWerner WölfleDIE GRÜNEN2 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Thomas BoppThomas BoppCDU2 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Dietmar BachmannDietmar BachmannFDP/DVP2 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Brigitte LöschBrigitte LöschDIE GRÜNEN1 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Portrait von Andrea KruegerAndrea KruegerCDU1 - Stuttgart I Dafür gestimmt

Seit 1995 regelt Art. 34 die Beteiligung des Landtags an Angelegenheiten der Europäischen Union. Die Landesregierung ist demnach dazu angehalten den Landtag über wichtige Vorhaben der EU zu informieren.

Durch die Änderung des Art. 34a soll die Beteiligung des Landtags an Aufgaben der Europäischen Union ausgebaut werden. Dabei sollen die Informationsrechte des Landtages vergrößert werden.